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Ablehnung des Visums

Was passiert, wenn trotz Vorabzustimmung kein Visum von der deutschen Auslandvertretung erteilt wird?

Die Auslandsvertretung entscheidet abschließend über die Erteilung des Visums.

Die Vorabzustimmung zum Visum der Ausländerbehörde im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens garantiert nicht die anschließende Visumerteilung.

Grundsätzlich übernimmt die deutsche Auslandsvertretung das positive Prüfergebnis der Ausländerbehörde, aber im beschleunigten Fachkräfteverfahren werden nicht alle Voraussetzungen durch die Ausländerbehörde geprüft. Auch die zuständige Auslandsvertretung prüft vor Erteilung des Visums einige Voraussetzungen, wie:

  • die Klärung der Personendaten und der Identität,
  • die Visierfähigkeit des Passes (anerkannter und gültiger Pass),
  • die Feststellung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit ausländischer Personenstandsurkunden,
  • die Prüfung der familienrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Wirksamkeit der Eheschließung, Sorgerechtsfragen etc.),
  • ggf. Plausibilitätsprüfung der Sprachkenntnisse,
  • die Prüfung von Versagungsgründen und Sicherheitsbedenken.

Wird das beantragte Visum trotz Vorabzustimmung der Ausländerbehörde von der deutschen Auslandsvertretung abgelehnt, besteht nur die Möglichkeit, diese Entscheidung mit Rechtsmitteln anzufechten.

Weitere Informationen

Gegen eine Ablehnung im Visumverfahren kann der Antragsteller innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Auslandsvertretung eine Beschwerde einlegen (Remonstration). Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen. Kann auch nach der erneuten Prüfung kein Visum erteilt werden, erhält der Antragsteller einen Remonstrationsbescheid. Gegen diesen Bescheid kann der Antragsteller beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben.

Der Antragsteller kann auch ohne vorherige Remonstration direkt gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben. Die Klage muss in der Regel innerhalb eines Jahres erhoben werden.

Weitere Informationen zum Visumverfahren finden Sie auf dem Webportal des Auswärtigen Amtes.

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