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Dauer des beschleunigten Verfahrens

Wie lang dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Im Idealfall dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren von der Unterzeichnung der Vereinbarung bei der Ausländerbehörde bis zur Visumserteilung etwa 5 bis 6 Monate.

Dies setzt jedoch voraus, dass:

  • eine wirksame Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der Ausländerbehörde vorliegt (alle Vollmachten sind vorhanden),
  • alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet sind und vollständig vorliegen,
  • das Verfahren zur Berufsanerkennung mit dem Ergebnis „volle Gleichwertigkeit“ abgeschlossen wurde,

oder

  • bei Feststellung einer „teilweisen Gleichwertigkeit“ im Verfahren zur Berufsanerkennung, dass geeignete Anpassungsmaßnahmen durchgeführt werden,
  • eine ggf. erforderliche Berufsausübungserlaubnis erteilt oder zugesichert ist,
  • die ggf. erforderliche Zustimmung der Arbeitsverwaltung vorliegt und
  • alle sonstigen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und keine Nachfragen erforderlich sind.

Die Dauer des beschleunigten Fachkräfteverfahrens kann im Einzelfall jedoch länger sein und bestimmt sich maßgeblich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Falles.

Die längste Bearbeitungsdauer innerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird im Verfahren zur Berufsanerkennung anfallen. Für das Verfahren sind ausschließlich die Anerkennungsstellen zuständig. Eine Beschleunigung im Anerkennungsverfahren tritt nur ein, wenn die Mitwirkungspflichten (vollständige Unterlagen in der erforderlichen Form) schnell und vollständig erfolgen werden.

Für die Bearbeitungszeit der Anerkennungsstelle ist die Ausländerbehörde nicht verantwortlich.

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