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Gebühren und Kosten

Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird eine Beratungsgebühr der Ausländerbehörde von 411 Euro erhoben. Die Gebühr ist sofort mit Abschluss der Vereinbarung fällig. Die Gebühr umfasst auch den Familiennachzug, wenn dieser im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erfolgen soll.

Hinzu kommen weitere Gebühren:

  • für das Verfahren zur Berufsanerkennung,
  • ggf. für die Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis und
  • für das Visumverfahren bei den Auslandvertretungen.

Weitere Kosten können anfallen, z. B. für:

  • das Ausstellen von Urkunden,
  • die Echtheitsprüfungen von Urkunden,
  • das Übersetzen von Unterlagen und Urkunden,
  • das Anfertigen und Beglaubigen von Kopien.

Die Beratungsgebühr wird nicht zurückerstattet, z. B. auch dann nicht, wenn:

  • wenn die Voraussetzungen für die Vorabzustimmung zum Visum nicht vorliegen (z. B. Feststellung von nicht ausgleichbare Unterschieden in der Berufsanerkennung, fehlende Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit) oder wenn die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden
  • Sie als Arbeitgeber das Arbeits- oder Ausbildungsangebot für die Fachkraft nicht mehr aufrecht erhalten wollen und das beschleunigte Fachkräfteverfahren beenden oder eine Vorabzustimmung mangels Arbeits- bzw. Ausbildungsangebot nicht erteilt werden kann
  • die zuständige Auslandsvertretung das Visum zur Einreise trotz Vorabzustimmung versagt.

Haben Sie als Arbeitgeber eine neue ausländische Fachkraft gefunden und möchten für diese das beschleunigtes Fachkräfteverfahren durchführen, fällt die Beratungsgebühr wiederrum in voller Gebühr an.

Weitere Informationen

Das Verfahren zur Berufsanerkennung ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Gebührenregelungen der Länder beziehungsweise Kammern und hängt zum Teil vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens ab. Über die Gebühren im Verfahren der Berufsanerkennung oder der Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis können Sie sich bei der jeweiligen Stelle informieren.

Für die Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beträgt die Gebühr 200 Euro. Weitere Informationen finden Sie auf dem Webportal der KMK.

Weitere Informationen zu den Gebühren im Visumverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

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