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Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde

Was ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren beginnt nur, wenn der Arbeitgeber hierfür eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde schließt.

Die Vereinbarung enthält im wesentlichen folgende Punkte:

  • Kontaktdaten des Arbeitgebers, der ausländischen Fachkraft und der Ausländerbehörde
  • Bevollmächtigung des Arbeitgebers durch die ausländische Fachkraft einschließlich Erlaubnis zur Unterbevollmächtigung
  • ggf. Untervollmacht des Arbeitgebers und Kontaktdaten des Unterbevollmächtigten
  • Verpflichtung des Arbeitgebers, auf die Einhaltung der Mitwirkungspflicht der ausländischen Fachkraft hinzuwirken
  • Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei vorzeitiger Beendigung der späteren Beschäftigung
  • Beschreibung der Verfahrensabläufe, der Beteiligten und der Entscheidungsfristen
  • Gebührenhöhe
  • Folgen der Nichteinhaltung der Vereinbarung
  • vorzulegenden Unterlagen in einer Anlage »Checkliste«

Das Muster der Vereinbarung für den Freistaat Sachsen haben wir zum Download bereitgestellt.

Für die Unterzeichnung wird bei der Ausländerbehörde ein Termin vereinbart. Dafür sind bereits Unterlagen notwendig. Eine Auflistung der Unterlagen finden Sie unter den folgenden Downloadlinks.

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