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Vorteile für Arbeitgeber

Welche Vorteile hat das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat mit der zuständigen Ausländerbehörde einen zentralen Ansprechpartner im Inland.

Der Arbeitgeber wird von der Ausländerbehörde zum Verfahren und zur Zuwanderung beraten.

Die Ausländerbehörde leitet alle weiteren Verfahrensschritte ein und beteiligt die erforderlichen Stellen.

Das können folgende Verfahren sein:

  • Feststellung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses (Anerkennungsverfahren) oder Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen für ausländische Hochschulabschlüsse
  • Beantragung einer ggf. erforderlichen Berufsausübungserlaubnis bei der zuständigen Stelle
  • Einholung einer ggf. erforderlichen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Der Arbeitgeber wird durch die Ausländerbehörde über die Verfahrensschritte informiert.

Die Ausländerbehörde bespricht mit dem Arbeitgeber das weitere Vorgehen nach der Entscheidung der Anerkennungsstelle.

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gibt es für die einzelnen Verfahrensschritte besondere gesetzliche Fristen.

Weitere Informationen

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist die Ausländerbehörde am Ort des Betriebssitzes oder am Sitz der Niederlassung, in der die Fachkraft beschäftigt werden soll, zuständig. Wenn der Betriebssitz oder der Sitz der Niederlassung in Chemnitz, Dresden oder Leipzig ist, ist das die Stadtverwaltung, ansonsten das Landratsamt.

Behördenwegweiser Amt24

Berufliche Anerkennung ist der Vergleich des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses mit den Anforderungen an diesen Beruf in Deutschland. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird bewertet, ob die Ausbildung mit einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist und ob eine berufliche Anerkennung ausgesprochen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Anerkennung in Deutschland – Informationsportal der Bundesregierung

BQ-Portal – Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen

anabin – Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen

Netzwerk IQ Sachsen – Informationen zur Anerkennung und Qualifizierung

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten für die jeweiligen einzelnen Verfahrensschritte besonderen Fristen. Die Fristen sind in der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde benannt und für den Arbeitgeber erkennbar.

Übersicht über Fristen

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